AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

deutsche Version

1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote – auch künftige – der Binder-Labortechnik Vertrieb von Plasmacleaner, Trockenstationen und Zubehör für die Elektronenoptik.
1.2 Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält und Binder Labortechnik nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.

2 Angebot, Vertragsschluss und Änderungsvorbehalt

2.1 Angebote seitens Binder Labortechnik werden freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Ausführungsart, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit abgegeben.
2.2 Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung ist sofern die Angaben in der Bestellung richtig sind, rechtsbindend.
2.3 Eine nach Bestellungszugang von Binder Labortechnik verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung und etwaig folgende Statusberichte stellen noch keine Annahme des Angebotes dar.
2.4 Binder Labortechnik ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
2.5 Der Kaufvertrag kommt mit Zugang der vorbehaltlosen, schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wenn sie bis dahin nicht erfolgt ist, gelten als Auftragsbestätigung auch die Versandbestätigung oder die Auslieferung der bestellten Ware.
2.6 Geringfügige handelsübliche Abweichungen der Ware oder der Ausführung von den Angaben in den Katalogen oder Angeboten behält sich Binder Labortechnik in Ausnahmefällen vor.

3 Preise

3.1 Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste der Binder Labortechnik. Es wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt, soweit nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist.
3.2 Bestellt der Käufer fernmündlich, so gilt ausschließlich die aktuelle Preisliste, es sei denn, es wird ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit auf Anfrage erhältlich. Druckfehler, Preisänderungen, Irrtümer bleiben vorbehalten.
3.3 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie zuzüglich der aufgrund der Leistung entstehenden Umsatzsteuer. Soweit der Kunde eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine umsatz-steuerfreie Ausfuhrlieferung wünscht, ist die Belieferung von der Erbringung der gesetzlich notwendigen Nachweise abhängig. Fehlen diese Nachweise behält sich Binder Labortechnik die Nichtbelieferung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
3.4 Binder Labortechnik sorgt für die versandfertige Verpackung und den Versand der Ware. Die Verpackungs- und Versandkosten einschließlich notwendigen oder vom Kunden gewünschten Übernacht- oder Gefahrgutversand trägt der Kunde. Diese sind abhängig von der Versandart, der Zahlungsart, dem Gewicht und dem Versandziel. Sie werden vor einer Bestellung auf Anfrage berechnet und ausgewiesen. Auf der Rechnung werden die Verpackungs- und Versandkosten gesondert ausgewiesen. Die Wahl der Versandart erfolgt im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach bestem Ermessen.
3.5 Bei Teillieferungen, die durch die Binder Labortechnik veranlasst oder angeboten werden, erfolgen Nachlieferungen versandkostenfrei. Bei speziellen Kundenwünschen zur Aufteilung der Lieferung, werden zusätzlich die vereinbarten Versandkosten für jede Teillieferung berechnet.
3.6 Bei grenzüberschreitenden Lieferungen werden ggf. anfallende Einfuhrzölle direkt vom Kunden an die zuständigen Behörden entrichtet.
3.7 Die Binder Labortechnik behält sich das Recht vor, ihre Preise angemessen anzupassen falls unvorhersehbare Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Devisenschwankungen, Liefer- oder Materialpreisänderungen, eintreten.
3.8 Preisangaben, die nicht von Binder Labortechnik herausgegeben wurden, und zum Teil in Internetauftritten und Katalogen von Lieferanten erscheinen, gelten nicht im Vertriebsbereich von Binder Labortechnik.

4 Lieferung / Lieferfrist / Annahmeverzug

4.1 Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Binder Labortechnik oder an einem anderen von Binder Labortechnik bezeichneten Ort (Lager, verbundenes Unternehmen) ab, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
4.2 Der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das Logistikunter-nehmen übergeben wird. Die Ware wird von Binder Labortechnik grundsätzlich über den gesamten Warenwert versichert, es sei denn der Kunde widerspricht der Transportversicherung rechtzeitig vor Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Die Kosten für die Transportversicherung trägt stets der Kunde.
4.3 Binder Labortechnik ist stets um eine schnelle Abwicklung der Bestellung bemüht. Jedoch sind die voraussichtlichen Lieferzeiten produkt- und lieferantenabhängig. Daher ist Binder Labortechnik berechtigt, in der schriftlichen Auftragsbestätigung den voraus-sichtlichen Versendungstermin innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen nach der Bestätigung zu bestimmen. Der vorgenannte Versendungstermin steht aber stets unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von Binder Labortechnik durch deren Lieferanten.
4.4 In anderer Weise bezeichnete Lieferzeitpunkte, telefonische Auskünfte, Auskünfte per Email oder in der Eingangsbestätigung, sind unverbindliche, voraussichtliche Angaben zur Orientierung.
4.5 Abhängig von der Versandart erfolgt eine Lieferung ab dem bezeichneten Versendungstag innerhalb der üblichen Versandzeit aus Deutschland. Sollten nach der Bestätigung Verzögerungen des voraussichtlichen Versendungstages auftreten, wird der Kunde darüber unverzüglich informiert
4.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Binder Labortechnik berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden zu berechnen.

5 Zahlung und Zahlungsverzug

5.1 Zahlungsverpflichtungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen. Binder Labortechnik ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen.
5.2 Leistet der Kunde Zahlungen, ohne auf dem Überweisungsträger die betreffende Rechnungs- und Kundennummer anzugeben und bei Zahlung von mehreren Rechnungen auch die Höhe der einzelnen Rechnungsbeträge, so ist Binder Labortechnik berechtigt, den eingegangenen Betrag gemäß §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB auf die offenen Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
5.3 Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist Binder Labortechnik berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
5.5 Die Aufrechnung ist außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.

6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Alle von Binder Labortechnik gelieferten Waren bleiben Eigentum von Binder Labortechnik bis der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus dem Vertrag bezahlt hat. Gegenüber Kaufleuten besteht der Eigentumsvorbehalt bis sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden erfüllt sind.
6.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, tritt er die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) bereits sicherungshalber in vollem Umfang an Binder Labortechnik ab. Binder Labortechnik ermächtigt den Käufer/Kunden widerruflich, die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer/Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.3 Die Binder Labortechnik verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.
6.4 Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum der Binder Labortechnik stehenden Waren sind vom Kunden unverzüglich aufzuzeigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.

7 Gewährleistung / Haftung

7.1 Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich im Folgenden nichts Abweichendes ergibt.
7.2 Die Verjährungsfrist für die Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist für Membran Pumpen und Turbomolekular Pumpen richtet sich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers. Binder Labortechnik hat die Wahl durch Nacherfüllung den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Ist das nicht möglich, wird die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
Vakuumkomponenten welche nach der Abnahme kontaminiert sind oder Kontamination auf den elektronenoptischen Proben verursachen werden wieder vakuumtauglich gereinigt.
Die Kosten trägt der Kunde. (Absatz 9)
7.3 Offensichtliche Mängel der Ware müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber 12 Monate nach Eingang der Ware anzuzeigen. Werden die Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als genehmigt.

8 Haftungsbeschränkungen

8.1 Die folgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen die Binder Labortechnik als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen typischen Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die Binder Labortechnik bei Vertragsabschluss vernünftigerweise rechnen musste. Sofern der Schaden nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultiert, beschränkt sich der Schadensersatz jedoch höchstens Betrag des Auftragswertes. In dem Falle ist eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgangenen Gewinns und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.

9 Rücksendung / Dekontamination

9.1 Das Verwendungsrisiko für bestellte Waren liegt grundsätzlich beim Käufer.
9.2 Binder Labortechnik ist jedoch aus Kulanzgründen, im Einzelfall und nur nach ausdrücklicher telefonischer Zustimmung bereit, den Kunden aus der vertraglichen Bindung zu entlassen und soweit Waren bereits ausgeliefert wurden, diese gegen Erstattung des Kaufpreises ohne Versandkosten zurückzunehmen, wenn diese unbeschädigt und ungeöffnet auf Kosten des Kunden innerhalb von einer Woche nach Lieferung zurückgesandt werden.
9.3 Für Stornierungen nach Ziffer 10.2 wird eine Pauschale in Höhe von 20% des Warenwertes mit Erklärung der Zustimmung durch Binder Labortechnik zur Zahlung fällig.
9.4 Die Zustimmung nach Ziffer 10.2 ist aufschiebend bedingt durch die Zahlung der Pauschale nach Ziffer 10.3.
9.5 Sonderanfertigungen aller Art können nicht zur Gutschrift zurückgenommen werden. Diese Regelungen gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einem Mangel der Lieferung beruht.
9.6 Alle Produkte, die an Binder Labortechnik übergegeben werden, müssen vom Käufer bzw. vom letzten Anwender dekontaminiert werden, wenn sie mit potentiell infektiösem oder schädlichem Material in Berührung gekommen sind. Die Dekontamination muss durch eine unterschriebene Dekontaminationsbescheinigung bestätigt werden, die der Ware beigefügt wird. Für Schäden jeder Art, die aus einer fehlenden Dekontamination entstehen, haftet der Käufer bzw. der letzte Anwender in vollem Umfang. Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Information bei Verkauf oder Überlassung weiterzugeben.
9.7 Chemikalien zur Entsorgung zurückzunehmen ist nicht möglich.

10 Verwendungszweck / Pflichten des Kunden / Unverbindliche Beratung

10.1 Bei Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften erfolgen darf, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe ausschließlich für einen erlaubten Zweck benutzt werden. Für einzelne Produkte muss Binder Labortechnik vom Käufer eine Endverbleibserklärung verlangen, die die unerlaubte Anwendung der betreffenden Produkte bei Bezug oder Wiederverkauf ausschließt.
10.2 Es sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die Laborrichtlinie zu beachten.
10.3 Die Produkte von Binder Labortechnik sind ausschließlich für Forschungs- und Laborzwecke bestimmt. Für andere Verwendungen, insbesondere für den medizinischen Gebrauch, sind die Waren hingegen ausdrücklich nicht geeignet. Der Kunde wird daher Personen, die mit den gelieferten Waren bestimmungsgemäß in Berührung kommen, über die geeigneten Verwendungsmöglichkeiten aufklären. Für Schäden, die Dritten aufgrund einer Verletzung dieser Aufklärungspflicht entstehen, haftet der Kunde. Dieser stellt Binder Labortechnik insoweit auch von allen möglichen Ansprüchen Dritter frei.
10.4 Binder Labortechnik berät die Kunden nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Kunden müssen ihre Produkte stets in eigener Verantwortung handhaben und auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke prüfen.

11 Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

12 Datenschutz

12.1 Die Datenschutzpraxis der Binder Labortechnik steht im Einklang mit der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welche Sie unter Datenschutzerklärung einsehen können.
12.2 Ebenso hat der Kunde alle Informationen vertraulich zu behandeln die er von der Binder Labortechnik, Herstellern, Lieferanten und anderen erhält und die von diesen Personen als vertraulich eingestuft werden könnten.

13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Kaufrecht

13.1 Der Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Binder Labortechnik ist Dachau.
13.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat, ist der Geschäftssitz der Binder Labortechnik alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckklagen.
13.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

14 Verpackungen

Binder Labortechnik nimmt kein von ihr übersandtes Verpackungsmaterial vom Kunden zurück.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Die AGB können Sie hier downloaden.